Mietgarantie

Dr. Görlich GmbH ließ Ansprüche aus 1997 verjähren, unverständlicherweise wurden weitere Ansprüche seitens der Dr. Görlich Grundbesitzbeteiligungs GmbH nicht verfolgt. Ansprüche für 1998 bis 2003 wurden unsererseits aufgearbeitet und wegen fehlender Zahlung gerichtlich geltend gemacht.

Positives Urteil gegen den Mietgarantiegeber wurde seitens der Geschäftsbesorgung erstritten. Zahlungseingang auf Fondskonto für Mietgarantien 1998 bis 2003 in Höhe von rund 317.000 €. Des Weiteren erfolgt nunmehr Zahlung für Mietgarantie 2004 in Höhe von rund 52.000 €.