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Neuordnung des Geschäftsbetriebes sowie Erarbeitung und Umsetzung tragfähiger Sanierungskonzepte. Unverzüglich nach der Erörterung der Lage mit der finanzierenden Bank und Aufhellung der Gesamtsituation von Gesellschaft, Immobilie oder Betreiberkonzept durch die Geschäftsführung/Geschäftsbesorgung, sollten weitere vollumfängliche Berichte gegenüber allen Gesellschaftern erfolgen.
Nunmehr beginnt die eigentliche Sanierung der Gesellschaft: Sanierungsverhandlungen und Verträge mit Banken erfordern ein hohes Augenmaß und ein erhebliches Verhandlungsgeschick. Letztendlich ist jeder Sanierungsvertrag eng an die Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit der Gesellschafter anzupassen und muss maßgeschneidert an die individuelle Situation der Gesellschaft angepasst werden. Die Zielsetzung sollte stets die Risikominimierung für die Gesellschafter sowie eine kalkulierbare Größe und möglichst eine Wertersteigerung des Investments ein. |