Bestandsaufnahme
Am Anfang steht die wirtschaftliche Eruierung der Ist-Situation der Fondsgesellschaft. Je genauer die Darstellung der wirtschaftlichen Sachverhalte und je realistischer die Entwicklungspotenziale der Immobile prognostiziert werden, desto besser eignen sich diese als Grundlage von finanzwirtschaftlichen Sanierungsverhandlungen mit dem Fremdkapitalgeber: Der Bank.
Zunächst einmal ist ein schonungsloser "Kassensturz" durch eine transparente Bestandsaufnahme durchzuführen.
Hier benötigt der Gesellschafterkreis die klare Offenlegung folgender Fakten:
![]() | Ermittlung des Substanzwertes/Verkehrswertes der Immobilie (Vermietungsstand - Mieterträge |
![]() | Ermittlung des Ertragssteigerungspotenzials (bei Leerstand: Erarbeitung eines umsetzungsfähigen Vermietungskonzepts, Eruierung des Mietsteigerungspotenzials) |
![]() | Ermittlung sämtlicher Darlehensverbindlichkeiten der Gesellschaft |
![]() | Ermittlung der Kaptitaldienstfähigkeit der Gesellschaft |
Zeitgleich sollte der neue Geschäftsführer/Geschäftsbesorger alle bestehenden Vertragskonstellationen der Gesellschaft prüfen und notwendige verjährungsunterbrechende Schritte, so z.B. beim drohenden Ablauf von Gewährleistungsfristen, einleiten.
Hohe Aufmerksamkeit erfordert auch der operative Geschäftsbetrieb - die Vermietungssituation der Immobilie. Sehr oft besteht hier noch erhebliches Steigerungspotenzial durch den unverzüglichen Abbau von Leerstand sowie die Umsetzung durchdachter Marketingstrategien.
Nach Durchführung des "Kassensturzes" der Fondsgesellschaft rückt dann die eigentliche finanzwirtschaftliche Sanierung in den Mittelpunkt.
