Neuordnung des Geschäftsbetriebes sowie Erarbeitung und Umsetzung tragfähiger Sanierungskonzepte.

 

Unverzüglich nach der Erörterung der Lage mit der finanzierenden Bank und Aufhellung der Gesamtsituation von Gesellschaft, Immobilie oder Betreiberkonzept durch die Geschäftsführung/Geschäftsbesorgung, sollten weitere vollumfängliche Berichte gegenüber allen Gesellschaftern erfolgen.

 

Nunmehr beginnt die eigentliche Sanierung der Gesellschaft:

Die Erarbeitung eines finanzwirtschaftlich tragfähigen Sanierungskonzeptes sowie die Erörterung und Verhandlung des entwickelten Konzeptes mit der finanzierenden Bank.

 

Hierbei kommt es auf die Erfahrung und das Verhandlungsgeschick des jeweiligen Ge- schäftsführers/Geschäftsbesorgers der Fondsgesellschaft an.

 

Sanierungsverhandlungen und Verträge mit Banken erfordern ein hohes Augenmaß und ein erhebliches Verhandlungsgeschick.

 

Letztendlich ist jeder Sanierungsvertrag eng an die Leistungsfähigkeit und Leistungs- willigkeit der Gesellschafter anzupassen und muss maßgeschneidert an die individuelle Situation der Gesellschaft angepasst werden.

 

Die Zielsetzung sollte stets die Risikominimierung für die Gesellschafter sowie eine kalkulierbare Größe und möglichst eine Wertersteigerung des Investments ein.